Allgemeine Vermietbedingungen
I. Allgemeines
Diese Vermietbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit unseren Kunden (im Folgenden „Mieter“). Abweichende Bedingungen des Mieters sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
II. Fahrzeug und Nutzung
- Mit Übernahme bestätigt der Mieter, dass das Fahrzeug mängelfrei, sauber und verkehrssicher übergeben wurde und dass Papiere sowie Schlüssel übergeben wurden.
- Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den im Vertrag eingetragenen Fahrern mit gültiger Fahrerlaubnis genutzt werden. Der Mieter haftet auch für deren Verhalten.
- Nicht gestattet sind insbesondere: Nutzung unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten; Motorsport/Trackdays; Offroad; Fahrschulübungen/Testfahrten; Weitergabe/Untervermietung; Abschleppdienste oder sonstige nicht vereinbarte Nutzungen.
- Das Fahrzeug ist nach Betriebsanleitung zu verwenden und nur mit vorgeschriebenem Kraftstoff zu betanken; Gefahrguttransport ist untersagt.
- Die Nutzung ist innerhalb Europas zulässig, außer in den ausdrücklich ausgeschlossenen Ländern (siehe Mietvertrag).
- Telematik/GPS: Fahrzeuge können mit GPS/Telematik ausgerüstet sein (z. B. Diebstahlschutz, technische Diagnose, Missbrauchserkennung). Einzelheiten zur Datenverarbeitung finden sich unter Ziff. XVI (Datenschutz).
III. Führerschein- und Altersregelungen
- Mindestalter: 21 Jahre, Führerscheinbesitz seit mindestens 3 Jahren.
- Sport-/Luxusfahrzeuge: Mindestalter 25 Jahre, Führerscheinbesitz seit 5 Jahren.
- Gültiger Führerschein und Ausweis sind bei Übergabe vorzulegen. Nichterfüllung berechtigt den Vermieter zur sofortigen Vertragsauflösung; bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet (ausgenommen Kaution).
IV. Mietpreis, Kaution, Zahlungsbedingungen
- Der Mieter zahlt: Mietpreis laut Tarif; vereinbarte Zusatzleistungen (Versicherungen, Zusatzfahrer, Rückführungen); Kraftstoff und Servicegebühr bei nicht vollgetankter Rückgabe; Bußgelder/Maut/Umweltgebühren; notwendige Kosten der Rechtsdurchsetzung.
- Kaution: bis zu zwei Monatsmieten, mindestens 1.000 €, per Kreditkarte oder vereinbartem Zahlungsmittel.
V. Bußgelder, Gebühren, Maut, Umweltzonen
- Der Mieter haftet für sämtliche Verstöße während der Mietdauer (Ordnungswidrigkeiten, Parkverstöße, Maut, Umweltzonen, Gebühren).
- Der Vermieter darf die erforderlichen Halterdaten an Behörden/Private weitergeben.
- Kostenersatz: Für die Halteranfrage und Weitergabe der Daten schuldet der Mieter die tatsächlich entstandenen notwendigen Aufwendungen. Hierfür wird eine Kostenpauschale von 15 € je Vorgang angesetzt, soweit der Vermieter keinen höheren Aufwand nachweist; dem Mieter bleibt der Nachweis geringerer Aufwendungen vorbehalten.
VI. Versicherung und Haftungsreduzierung
- Versicherungsschutz: Haftpflicht sowie – sofern vereinbart – Teil- und Vollkasko nach AKB mit vereinbarter Selbstbeteiligung. Insassen, Gepäck und Ladung sind nicht mitversichert.
- Zusatzversicherungen: nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung.
- Leistungsfreiheit: Versicherungsschutz/Haftungsreduzierung entfällt ganz oder teilweise bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (u. a. Alkohol/Drogen, erhebliche Verkehrsverstöße, Nutzung entgegen Ziff. II – z. B. Motorsport, Drift, Burnouts, Launch Control, Trackdays –, falscher Kraftstoff, Überladung, Überlassen an Nichtberechtigte).
- Selbstbeteiligung: Der Mieter haftet mindestens in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung – unabhängig von der Schuldfrage.
- Obliegenheiten: Der Mieter haftet unbegrenzt, wenn Versicherer/Haftungsreduzierung die Regulierung verweigern, weil der Mieter Pflichten verletzt (insb. Meldepflichten gem. Ziff. VIII).
VII. Pflichten des Mieters
- Sorgsame Behandlung, Einhaltung technischer Vorgaben, regelmäßige Kontrollen (Öl, Wasser, Reifendruck, Bremsen).
- Fahrzeug stets verschließen, Schlüssel sichern, vorhandene Alarmsysteme aktivieren.
- Bei längerer Nutzung Wartungen nach Absprache in Vertragswerkstätten durchführen.
- Unfall/Panne: unverzüglich Vermieter informieren und – wenn Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist, Personen-/Fremdschaden, Wildunfall oder Verdacht auf Straftat vorliegt – Polizei hinzuziehen. Vollständigen Unfallbericht mit Skizze, Beteiligten, Zeugen erstellen. Kein Schuldanerkenntnis abgeben. Reparaturen/Abschleppung nur nach Rücksprache (Ausnahme: Gefahrenabwehr).
VIII. Verhalten bei Pannen und Unfällen
- Abschleppkosten trägt der Mieter, wenn er das Liegenbleiben selbst verschuldet hat; bei technischem Defekt ohne Verschulden trägt der Vermieter die Kosten.
- Das Fahrzeug ist zu sichern; eine Weiterfahrt ist zu unterlassen, wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist.
IX. Besondere Nutzungsvorgaben für Sport- und Luxusfahrzeuge
- Verboten: Burnouts, Launch Control, Drift, Trackdays.
- Bei Verstößen schuldet der Mieter einen pauschalierten Schadensersatz bis zu 1.500 € je Einzelfall. Diese Pauschale berücksichtigt typischerweise anfallende Diagnose-, Prüf- und Abnutzungskosten (z. B. Reifen, Bremsen, Kupplung, Antriebsstrang). Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Vertragliche Kilometerlimits pro Tag/Woche sind einzuhalten; Mehrkilometer werden nach Preisliste berechnet.
X. Haftung des Mieters
- Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden am Fahrzeug einschließlich Folgekosten (Mietausfall, Gutachter, Abschleppung, Ersatzbeschaffung, Wertminderung).
- Bedienungsfehler (falscher Kraftstoff, Überdrehen des Motors, Öl-/Kühlmittelmangel, Missachtung von Warnanzeigen) führen zur vollen Haftung.
- Eine Haftungsreduzierung greift nicht bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.
XI. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Zwingende gesetzliche Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.
XII. Rückgabe des Fahrzeugs
- Fahrzeug ist mit Papieren & Schlüsseln fristgerecht zurückzugeben.
- Rückgabezustand: außen gewaschen und innen besenrein, damit verdeckte Schäden erkennbar sind; andernfalls trägt der Mieter die Reinigungskosten. Schäden, die wegen Verschmutzung erst nach professioneller Reinigung erkennbar werden, dürfen nachträglich dokumentiert und geltend gemacht werden.
- Verspätete Rückgabe: Tagesmiete je angefangener Tag; Haftung für Schäden nach Mietende.
XIII. Reinigung, Schäden und Pauschalen
Sofern kein höherer Schaden nachgewiesen ist, gelten folgende Pauschalen; dem Mieter bleibt stets der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten:
- Übermäßige Innenraumverschmutzung (Tierhaare, Müll etc.): 150 €
- Rauchen im Fahrzeug: 500 €
- Brandflecken (Polster/Boden) je Stelle: 350 €
- Starker Geruch (Tiere, Essen, Flüssigkeiten): 250 €
- Entfernung von Aufklebern/Folien/Kleberesten: 200 €
- Rückgabe ohne Außenwäsche: 80 €
- Rückgabe ohne Tankfüllung: Kraftstoffkosten zzgl. 25 € Servicegebühr
- Verwaltungsgebühr im Schadensfall (Bearbeitung/Koordination): mindestens 50 € (nach Aufwand)
XIV. Höhere Gewalt / Force Majeure
Bei behördlichen Fahrverboten, Lockdowns oder Ereignissen höherer Gewalt kann der Vertrag angepasst oder storniert werden. Bereits gezahlte Beträge werden nach Abzug entstandener, nachgewiesener Kosten erstattet.
XV. Kommunikation & elektronische Zustimmung
- Vertragsunterlagen, Mitteilungen und Erklärungen können auch elektronisch (E-Mail, Kundenkonto) erfolgen.
- Elektronische Unterschriften (z. B. auf Tablets) sind rechtswirksam.
XVI. Datenschutz
Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO zu Zwecken der Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie – soweit erforderlich – zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), etwa für Diebstahlschutz, Schadensaufklärung, Fahrzeugdiagnose und Durchsetzung von Ansprüchen. Bei Einsatz von GPS/Telematik werden Ortungs- und Fahrzeugdiagnosedaten ausschließlich zu diesen Zwecken verarbeitet; eine ständige Ortung erfolgt nur, soweit hierfür eine Rechtsgrundlage oder eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.
Betroffene Personen erhalten die Informationen nach Art. 13 DSGVO (u. a. Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer, Betroffenenrechte, Beschwerderecht). Weitere Details sind in der gesonderten Datenschutzerklärung des Vermieters beschrieben.
XVII. Sonstiges
- Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
- Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen bedürfen der Schriftform.
- Salvatorische Klausel: Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht.
- Gerichtsstand: Ist der Mieter Kaufmann oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters (§ 38 ZPO). Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
XVIII. Stornierungen & No-Show
- Stornierung bis 48 Stunden vor Mietbeginn: kostenfrei.
- Weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises.
- Weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn oder Nichterscheinen (No-Show): 100 % des Mietpreises.
- Bereits geleistete Zahlungen werden verrechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
XIX. Langzeitmiete & Wartungspflicht
- Bei Mietdauer über 30 Tagen: regelmäßige Prüfung (mind. alle 2.000 km oder 30 Tage) und – soweit erforderlich – Wartung des Fahrzeugs.
- Pflicht zur Kontrolle von Öl, Kühlflüssigkeit, Reifendruck, Bremsen und allen betriebswichtigen Parametern; Nachweispflicht auf Verlangen.
- Bei Mietdauer über 90 Tagen trägt der Mieter die Kosten für Wartungen, Inspektionen und überdurchschnittlichen Verschleiß (z. B. Ölwechsel, Bremsen, Reifen, Kupplung), soweit kein bereits vorher bestehender Mangel vorlag.
- Unterlässt der Mieter Kontrollen/Wartungen, haftet er für sämtliche daraus resultierenden Schäden – auch wenn diese erst nach Rückgabe sichtbar werden.
Hinweis: Diese AGB wurden auf Basis gängiger Rechtsprechung und gesetzlicher Vorgaben strukturiert..